Steuer ist unser Thema!
Wir begrüßen Sie und freuen uns, dass Sie mehr erfahren möchten.
Es gehört zu unserem Selbstverständnis, dass wir sehr viel Wert auf den persönlichen Kontakt und auf die individuelle Beratung und Betreuung unserer Mandanten legen.
Bei uns erfahren Sie den Unterschied zwischen „Standard“ und „richtig gut“.
Wir unterstützen Sie dabei, unternehmerische sowie betriebliche Herausforderungen anzunehmen, zu analysieren und zu bewältigen.
Für ein Erstgespräch und die Unterbreitung eines individuellen Honorarangebotes stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Schauen Sie sich bitte auf unseren Seiten um, es gibt viel zu erfahren.
Fotovoltaikanlage/Photovoltaikanlage/PV-Anlage
Haben Sie schon die Sonderabschreibung zum steuerlichen Vorteil genutzt?
Meine Kanzlei betreut Betreiber von Fotovoltaikanlagen zu Pauschalhonoraren nach der Steuerberatergebührenverordnung.
Beispiel: Arbeitnehmer, verheiratet, mit allen Steuererklärungen und Gewinnermittlung 250,00 Euro brutto jährlich.
Ihr Steuerberater Peter Halberstadt und Team

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